Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 10.04.2014 - 2-5 O 493/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- widerruf-immobiliendarlehen.de (Kurzinformation)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 10.04.2014 - 2-5 O 493/13
- OLG Frankfurt, 04.08.2014 - 19 U 100/14
- OLG Frankfurt, 25.09.2014 - 19 U 100/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 13.04.1999 - 1 C 24.97
Angabe einer Postfachanschrift; Anschrift; anwaltliche Vertretung; Bezeichnung …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.04.2014 - 5 O 493/13
Damit bezeichnet die Postleitzahl die Anschrift, unter der die Beklagte tatsächlich physisch zu erreichen ist, was grundsätzlich den Begriff der ladungsfähigen Anschrift definiert (vgl. BVerwG, NJW 1999, 2608).Aufgrund der hinterlegten Adresse würde die Angabe der Großkundenpostleitzahl selbst den Anforderungen an eine ladungsfähige Anschrift im gerichtlichen Verfahren genügen, da sie im Gegensatz zur Postfachadresse zur Individualisierung des Empfängers, zur Ermittlung der örtlichen Zuständigkeit eines Gerichts sowie auch einer Zustellung per ZU ermöglicht (vgl. BVerwG, NJW 1999, 2608).
- BGH, 25.01.2012 - VIII ZR 95/11
Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen zulässig
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.04.2014 - 5 O 493/13
Denn nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes soll der Verbraucher durch die Belehrung von seinem Widerrufsrecht Kenntnis erlangen und in die Lage versetzt werden, es auszuüben (BGH, Urteil vom 25.1.2012 zu Az. VIII ZR 95/11 Rn. 13, zitiert nach Juris).
- LG Düsseldorf, 22.05.2015 - 10 O 213/14
Rückzahlungsbegehren des Darlehensnehmers bzgl. einer Vorfälligkeitsentschädigung …
Ferner muss sie sich durch Farbe, größere Lettern, Sperrschrift oder Fettdruck in nicht zu übersehbarer Weise von dem übrigen Text abheben (vgl. dazu LG Frankfurt, Urteil vom 10.04.2014, Az. 2-5 O 493/13).Unerheblich ist dabei, dass sich die Belehrung an die allgemeinen Kreditbedingungen anschließt (vgl. dazu LG Frankfurt, Urteil vom 10.04.2014, 2-5 O 493/13).